(2) Der DRK Kreisverband ist Mitgliedsverband des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.V..
(3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland . Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen e.V. nimmt der DRK Kreisverband die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmond ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.
(4) Der DRK Kreisverband ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung , Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(5) Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das JRK im Kreisverband und seinen Ortsvereinen junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das JRK des
1 Der einfacheren Lesbarkeit wegen wird in dieser Satzung der Begriff „Mitglieder ", sobald es sich auf natürliche Personen bezieht, geschlechtsneutral verstanden. Die vollständige Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist gewährleistet.
2 Stand 03.06.2015 in der Anlage 1der Satzung
Kreisverbandes und seiner Ortsvereine vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine .
(6) Der DRK Kreisverband bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung : Menschlichkeit , Unparteilichkeit , Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen des DRK Kreisverbandes sowie deren Mitglieder verbindlich .
(7) Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) , der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond Gesellschaften ein Bestandteil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond Bewegung.